Die Personensteuer in der Schweiz
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Die Personensteuer in der Schweiz ist nicht besonders hoch. Trotz der komplexen föderalistischen politischen Struktur, ist das schweizerische Steuersystem ziemlich unkompliziert und die Finanzverwaltung recht effizient.

Pauschalbesteuerung
Ausländer, die nicht erwerbstätig (also pensioniert) sind, können sich für die Zahlung einer jährlichen Pauschalsteuer entscheiden, die aufgrund ihrer Jahresmiete berechnet wird (oder aufgrund des Mietwerts ihres Hauses oder ihrer Wohnung) und nicht in Bezug zu ihrem tatsächlichen Einkommen oder Vermögen steht.
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Einkommenssteuer
Sie zahlen Steuern an Ihrem Wohnort. Diese Steuerleistungen werden zwischen der Eidgenossenschaft, dem Kanton und der Gemeinde verteilt (etwa ein Drittel für jede Ebene). Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Steuersätzen der einzelnen Kantone und sogar Gemeinden. Die Höhe Ihres Steuerbescheids hängt daher stark von Ihrem Wohnort ab, liegt jedoch nur selten über 30 %.

Vermögenssteuer
Die Kantone erheben eine geringe Vermögenssteuer in Höhe von höchstens 1 % Ihres Reinvermögen (es sei denn, Sie kommen für die Pauschalbesteuerung in Frage). Diese älteste Steuer der Schweiz wird nie so drastisch wie in einigen anderen Ländern erhoben. Reichtum wird hier nicht bestraft.

Erbschaftssteuer
Viele Kantone erheben eine geringe Erbschaftssteuer (Erbanfall- Nachlasssteuer) von etwa 7 % beim Übergang von Vater auf Sohn, aber diese wird auf allgemeinen Wunsch allmählich abgeschafft.
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Kapitalertragsteuer
In der Schweiz wird keine Kapitalertragsteuer erhoben, mit Ausnahme der Verrechnungssteuer für Aktien- und Immobilienhändler.
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