Zuzug in die Schweiz für EU-Bürger
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In diese Kategorie fallen Sie, wenn Sie oder Ihr Ehepartner einen Pass aus Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, Schweden, Norwegen, Island, Bulgarien, Rumanien oder Liechtenstein haben.

Ist das nicht der Fall, klicken Sie hier für die Kategorie der Nicht-EU-15.

Für Bürger eines EU-Landes und ihre Familien gibt es jetzt viele Möglichkeiten, sich in der Schweiz niederzulassen:

Rentner
Wenn Sie nicht mehr arbeiten, können Sie ein Aufenthaltsbewilligung für Rentner erlangen. Außerdem können Sie den Vorteil der Schweizer Pauschalbesteuerung nutzen, wobei Sie einen festen Steuerbetrag pro Jahr zahlen, unabhängig von Ihrem Vermögen oder Einkommen.

Finanziell Unabhängige
Wenn Ihr Jahreseinkommen aus Privatvermögen 30.000 Euro oder mehr beträgt, kommen Sie für einen Wohnsitz in der Schweiz in Frage, egal, wie alt Sie sind. Wenn Sie nicht in der Schweiz arbeiten, können Sie auch die Vorteile der Schweizer Pauschalbesteuerung nutzen.

Unternehmer und Selbstständige
Wenn Sie selbstständig tätig sind, z. B. als Unternehmer, Freiberufler, Berater, Agent, Ladeninhaber, Handwerker oder Künstler, ist der Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung jetzt einfacher als je zuvor. Dazu müssen Sie einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit nachgehen, aber es werden von Ihnen keine Investitionen oder das Einstellen von Personal verlangt. Sie brauchen nicht einmal über ein eigenes Büro zu verfügen..

Arbeitsbewilligungen für EU-Bürger (nur für Firmenkunden)
Wenn Sie ein Schweizer Unternehmen sind und einen EU-Bürger einstellen möchten, der in der Schweiz wohnen und arbeiten soll, bekommen Sie bei uns alle zum Erhalt von Arbeitsbewilligungen erforderliche Leistungen aus einer Hand. Privatpersonen können diesen Service nicht in Anspruch nehmen, sondern nur Unternehmen, da Arbeitsbewilligungen von einem Unternehmen beantragt werden müssen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erklären Sie uns Ihr Anliegen. Wir können Ihnen dann gleich erklären, was wir für Sie tun können, wie viel es kostet, wie viel Zeit es in Anspruch nehmen wird und wie groß die Erfolgschance ist. Wir bieten Erfahrung und schnelle Bearbeitung. Erfolgsabhängige, angemessene Preise.

Für andere Bewilligungsarten, z. B. Ausnahmebewilligungen und Grenzgängerbewilligungen sowie Dienstleistungen bezüglich Expatriates internationaler Firmen mit Sitz in der Schweiz, wenden Sie sich bitte an uns. Bei der Stellensuche, Aufenthaltsbewilligungen für Studenten oder Anträgen auf politisches Asyl können wir Ihnen nicht helfen.

Die Schweiz ist kein Mitglied der EU, hat aber bilaterale Abkommen mit den EU-15 und den EFTA-Ländern abgeschlossen, die den Zuzug in die Schweiz für Staatsangehörige dieser Länder und deren Ehepartner einfacher machen.


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