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Das Nummernkonto verliert seinen Glanz Inhaber der berüchtigten Schweizer Konten müssen bei Überweisungen künftig ihren Namen offenbaren

Handelsblatt, May 27, 2004
Oliver Stock
 

 

ZÜRICH. Schweizer Bankiers, die sich gerne anglophil geben, sprechen vom "Sturm in der Teetasse", wenn sie auf eine Gesetzesänderung angesprochen werden, die am 1. Juli in der Alpenrepublik in Kraft tritt. "Ein Scheinproblem", sagt James Nason , Sprecher der Schweizerischen Bankiervereinigung. Tatsächlich verschwindet jedoch ein Mythos. Was bleibt, ist allenfalls ein Marketinggag: Die Rede ist vom Nummernkonto.

Bislang können Kunden bei Schweizer Banken ein Konto einrichten, das unter einer Nummer oder einem Decknamen geführt wird. "Octopussy" oder "Violine" werden dabei gern gewählt. Der Bank ist zwar intern die Identität des Kontoinhabers bekannt, nach außen gibt sie aber keine Auskünfte. Von solchen Konten lässt sich Geld anonym überweisen; Finanzämter und Fahnder haben das Nachsehen. Der Kinoheld James Bond musste noch in seinem vorletzten Abenteuer "Die Welt ist nicht genug" mit gezückter Dienstwaffe einen Schweizer Bankier überreden, den Namen preiszugeben, der sich hinter einer Zahlenkombination verbarg.

In der wirklichen Welt haben es Fahnder künftig einfacher. Die schweizerische Form der Kontenverwaltung, die - wie etwa die Deutsche Bank in einer Mitteilung bissig feststellt - in Deutschland nicht zulässig ist, fällt der Geldwäscheverordnung zum Opfer. Sie ist in der Schweiz im vergangenen Juli in Kraft getreten. Artikel 15 wird nach einjähriger Frist im kommenden Juli wirksam. Danach müssen künftig grenzüberschreitenden Geldüberweisungen Name und Domizil des Auftraggebers enthalten. Hält sich das Schweizer Kreditinstitut nicht daran, wird die Empfängerbank die Summe zurückweisen, weil sie kein Geld aus anonymen Quellen mehr annehmen darf. Die neuen Regeln stammen von der FATF, jener Einsatztruppe gegen Geldwäsche, die im Auftrag der Industriestaaten-Organisation OECD arbeitet.

Schweizer Bankierskreise versuchen die Aufregung über die Abschaffung zu dämpfen. Immerhin bleibe das Nummernkonto insofern bestehen, als dass Kunden immer noch ein solches Konto eröffnen könnten und nur einem kleinen Kreis von Bankangestellten die wahre Identität des Kontoinhabers bekannt sei, sagt Verbandssprecher Nason. Wie wichtig dieser Vorteil ist, weiß Franz Xaver Micheloud, dessen gleichnamige Firma - Werbebotschaft: "Wir sprechen auch Russisch und Arabisch" - sich darauf spezialisiert hat, für Ausländer Nummernkonten in der Schweiz zu eröffnen. "Wir verkaufen einen Traum", sagt er. Eine Schweizer Bankverbindung sei für viele nun einmal nur dann eine feine Adresse, wenn es sich um ein Nummernkonto handele.

Daneben hat Micheloud aber auch noch einige ganz handfeste Beobachtungen gemacht: Mit dem absehbaren Inkrafttreten der Neuregelung haben die Schweizer Kreditinstitute auffällig viele Niederlassungen in Steuerparadiesen wie den Cayman-Inseln etabliert. Und: Die Schweizer Bankiers, so berichtet Micheloud, haben entdeckt, dass sie die Neuregelung auch zu ihren Gunsten nutzen können. Sie versuchen, ihre Kunden zu überzeugen, ihr Geld doch gar nicht erst ins ferne Ausland zu überweisen, sondern lieber in der vor dem Zugriff der Steuerfahnder weitgehend sicheren Schweiz zu lassen.

Damit skizziert Dienstleister Micheloud ein Szenario, das der Idee der FATF natürlich zuwiderläuft. Dass die Suche nach neuen Steuer-Schlupflöchern auf Hochtouren läuft, sorgt in der Alpenrepublik jedoch weitgehend nur für Schulterzucken. So schreibt der Genfer Rechtsanwalt und Finanzfachmann Carlo Lombardini in einem Aufsatz zur Geldwäsche: Die neue Bestimmung werde den Kampf kaum erleichtern. "Kein Geldwäscher wäre so dämlich, seine Überweisung unter dem eigenen Namen im Stil von ,Überweisen Sie auf Anordnung von Pablo Escobar' ausführen zu lassen."


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