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Bilaterale Abkommen EU – Schweiz: Was ändert sich nicht?
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Wenn Sie kein Staatsbürger einer der EU-Mitgliedstaaten sind, hat sich mit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen EU – Schweiz am 1. Juni für Sie nichts geändert.

Für Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten gibt es keine Änderungen bezüglich der Staatsbürgerschaft und der Pauschalbesteuerung, die noch genauso erhältlich ist wie zuvor.


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