| Bilaterale Abkommen EU – Schweiz: Was ändert sich nicht? Home > Häufig gestellte Fragen > EU-Bürger > Was ändert sich nicht? Wenn Sie kein Staatsbürger einer der EU-Mitgliedstaaten sind, hat sich mit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen EU – Schweiz am 1. Juni für Sie nichts geändert. Für Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten gibt es keine Änderungen bezüglich der Staatsbürgerschaft und der Pauschalbesteuerung, die noch genauso erhältlich ist wie zuvor. |
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